Sie möchten nicht nur standesamtlich, sondern auch kirchlich heiraten?
Sie möchten sich vor Gott und der Gemeinde das Ja-Wort geben?
Wenn wir als evangelische Gemeinde dabei beteiligt sein sollen, dann sollten Sie sich möglichst früh mit uns in Verbindung setzen. Denn im Vorfeld einer Trauung gibt es viel zu planen und zu bedenken.
Das fängt beim Termin an: Wann soll die kirchliche Hochzeit stattfinden?
Sind Sie und Ihr Partner oder einer von Ihnen evangelisch?
Wenn einer von Ihnen beiden katholisch ist: Möchten Sie trotzdem eine rein evangelische Trauung oder lieber eine ökumenische? Auch das ist in Baden möglich.
Am einfachsten ist es aber, wir vereinbaren einen Termin, um all Fragen gemeinsam in Ruhe zu besprechen. Rufen Sie im Pfarrbüro an (Tel.: 07803/4236)
Wann müssen wir die kirchliche Trauung anmelden?
Können wir den Traugottesdienst mitgestalten?
Kostet die kirchliche Trauung etwas?
Allerdings ist es üblich, dass Musiker und Kirchendiener für ihren zusätzlichen Einsatz ein Dankeschön erhalten; auch die Gemeinde freut sich über eine Spende.
Wenn Sie in einer anderen Kirche heiraten wollen als in der Ihrer Wohnortgemeinde, dann kann das mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. In diesem Fall erkundigen Sie sich am besten rechtzeitig in dem Pfarramt, das für Ihre Wunschkirche zuständig ist.
Welche Voraussetzungen muss man für eine kirchliche Hochzeit erfüllen?
Das bedeutet, dass Sie auch schon eine Weile verheiratet sein können und sich dann noch in der Kirche als Ehepaar segnen lassen.
Voraussetzung für einen solchen evangelischen (Hochzeits-)Gottesdienst ist, dass zumindest einer von den beiden Partnern zur evangelischen Kirche gehört.
Falls einer von Ihnen evangelisch und der andere katholisch ist, gibt es auch die Möglichkeit einer ökumenischen Trauung unter Mitwirkung eines evangelischen und eines katholischen Geistlichen.
Was ist ein Traugespräch?
Was ist mit gleichgeschlechtlichen Paaren?
Die verschiedenen evangelischen Landeskirchen in Deutschland gehen unterschiedlich mit dem Wunsch gleichgeschlechtlicher Paare nach einer kirchlichen Trauung um.
In der Badischen Landeskirche, zu der auch die Gengenbacher Gemeinde gehört, ist die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem öffentlichen Traugottesdienst bisher nicht vorgesehen; die Segnung kann aber im Rahmen der Seelsorge geschehen.